2.4 Queerfamily-Eine schwul-lesbische Gemeinschaftsproduktion
Seit sich in den 90er Jahren in den USA im Zuge des Gayby-Booms Lesben und Schwule zusammen fanden, um als Paar oder Einzelpersonen ihren Kinderwunsch gemeinsam zu realisieren, wird dieses Familienmodell auch zunehmend interessant für Lesben und Schwule in Deutschland.
Einen wesentlichen Vorteil sehen lesbische Mütter darin, dass die Kinder Kontakt zu ihren biologischen Vätern haben können. Die individuelle Vorstellung vom Ausmaß der „nachgeburtlichen Beteiligung am Erziehungsalltag“ der schwulen Väter kann von der Vaterrolle für den Notfall, über eine Wochenend- und Ferienvaterschaft bis hin zu einer 100%igen Vaterschaft mit einer Wohnkonstellation mit zwei Doppelhaushälften reichen.
Für schwule Väter stellt dieser Weg eine nahe liegende Möglichkeit dar, in Deutschland bei „Wahrung der sexuellen Identität“ leibliche Kinder nach ihrem Coming-Out zu haben. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Heterosexuelle Frauen, die sich zu einem Kinderwunschprojekt mit einem schwulen Vater bereit erklären, sind selten, doch es gibt sie durchaus.
„Voraussetzung meiner Familienplanung war es, einen Mann und eine Frau zu finden, die beide gleichermaßen mein Familienkonzept unterstützen und sich mit einem schwulen Mann ein Kind teilen. 1994 lernte ich Beate (eine heterosexuelle Pflegemutter) über eine Kontaktanzeige kennen, die ich in einer regionalen Zeitung aufgab. Nach fast einem Jahr der Anbahnung, kennen- und verstehen lernen haben wir uns entschieden, über selbst eingeleitete Insemination Eltern zu werden.
Meine Bedingung war, bei Schwangerschaft zu heiraten, um finanziell und rechtlich das Kind abzusichern. Ein notarieller Ehevertrag regelte alle Besonderheiten unserer Familienkonstellation und stellte uns fast wieder auf den Status unverheiratet.
1995 begannen wir mit der Insemination. Beate wurde schwanger, 1997 heirateten wir. 1998 kam dann unsere Tochter Karen zur Welt.
Ich nahm meine Vaterrolle (nicht nur im Schwangerschaftskurs) sehr ernst und seit den bisher 9 Jahren nach der Geburt versuchen wir jeder, 50% der Zeit mit unserer Tochter zu verbringen.“ Manfred (4)
Wer sucht, der findet?
Es gibt in Deutschland keine professionelle Kontaktstelle für Queerfamily-Interessent(inn)en. Vor einigen Jahren gab es einen diesbezüglichen Versuch, der aber aufgrund schlechter Kosten-Nutzen-Relationen wieder eingestellt wurde. Die Initiatorin erkannte wohl erst im Verlauf, dass es einer Vielzahl von Gesprächen zwischen den potentiellen Wunscheltern bedarf, um erst einmal zu klären, ob ein gemeinsames Familienprojekt miteinander vorstellbar ist.
Das verweist auf einen zentralen Aspekt einer Queerfamily: Hier finden sich Männer und Frauen zusammen, die Kinder miteinander großziehen wollen, ohne miteinander eine intime Partnerschaft zu teilen. In einer intimen Partnerschaft nimmt man an, den/die andere/n gut zu kennen und glaubt zu wissen, worauf man sich bei der Verwirklichung gemeinsamer Ziele einstellen muss. Diese – manchmal ja durchaus trügerische – Sicherheit fehlt zu Anfang einer Queerfamily.
Wenn also nicht nur eine „Samenspenderbeziehung“ angedacht ist (siehe Kapitel I 2.1), gibt es einen großen Klärungsbedarf und viele Unsicherheiten und Ängste, die bei der Prüfung einer möglichen Passung aus dem Weg zu räumen sind.
So ist es sicher nicht verwunderlich, wenn die meisten Queerfamily-Konstellationen, von denen das Projekt bislang Kenntnis hat, entweder eine längere Vorlaufzeit gebraucht haben oder/und aus bereits langjährig befreundeten Lesben und Schwule bestehen.
„Wir haben einen guten Freund gefragt, ob er sich vorstellen könnte, Vater unseres Kindes zu werden. Grundsätzlich konnte er sich das direkt vorstellen, aber natürlich gab’s viel Redebedarf. Für ihn war auch die Haltung und Unterstützung seines Partners/Freundes sehr wichtig ... ohne ihn gäb’s unser Söhnchen nicht. Wir haben uns gemeinsam viel Zeit genommen (ca. 1 Jahr), um zu überlegen, zu diskutieren, wer was möchte, wie wir uns das vorstellen, was geht und was nicht ... zum Teil zu dritt, zum Teil zu viert. Es war gut, sich viel Zeit zu nehmen, denn so konnten die verschiedensten Themen (von ganz praktischen Fragen über diffuse oder konkrete Ängste bis zum vorfreudigen Ausmalen, wie das wohl sein wird) ihren Platz finden. Es war immer klar, dass jeder noch „nein“ sagen kann, solange wir diskutieren, weil wir eine tragende und sichere Entscheidung „dafür“ wollten.“ Lesbische Mutter (15)
Schwule und lesbische Aktivitäten haben in Deutschland bislang eine geringe Schnittmenge. Viele eindeutig homosexuell ausgewiesene „Begegnungsräume“ wie z. B. Wander-, Motorrad- oder Theatergruppen, Chöre, Tanzveranstaltungen oder Szenelokale, sind eher geschlechtshomogen ausgerichtet. Lesben und Schwule wandern eher auf unterschiedlichen Wegen oder zu anderen Zeiten. Auch wenn es den ein oder anderen schwul-lesbischen Chor gibt, er ist nicht die Regel. Bei solchen Freizeitaktivitäten läuft man und frau sich in der Szene kaum zufällig über den Weg. Außerhalb dieser klar homophilen Räume, kann eine Suche nach einem potentiellen Vater für lesbische Frauen oder einer potentiellen Mutter für schwule Männer zu unbeabsichtigten „Verwicklungen“ führen, entpuppt sich das Gegenüber als heterosexuell.
So greifen schwule oder lesbische Interessent(inn)en bei ihrer Suche häufig auf Inserate oder das Internet zurück. Schwule suchen und schalten Anzeigen in lesbenfreundlichen Frauen- bzw. Lesbenzeitschriften, wie z. B. der Emma (www.emma.de) oder der Lmag (www.siegessaeule.de/lmag). Lesben nutzen hierfür schwule Printmedien, bspw. die RIK für den Köln-Düsseldorfer Raum oder die BOX – ein bundesweites Medium. Informationen zu aktuellen Medien finden sich im Internet z. B. im Media Index der Deutschen Niederlassung der „University of Exeter“ (www.exeter.ac.uk/german/media/schwul.html) oder natürlich unter den Community-Links der LSVD-Seiten (www.lsvd.de).
Onlinegesuche können z. B. im Forum der Ilse, der „bundesweiten Initiative lesbischer und schwuler Eltern“ im LSVD geschaltet werden (www.ilse.lsvd.de/forum). Hier können schwule und lesbische Interessent(inn)en jeweils unter der Rubrik Kinderwunsch – Queerfamily eine Anzeige schalten oder auf Anzeigen antworten.
Darüber hinaus gibt es eine in Berlin angesiedelte Gruppe mit Namen „QueerFamily“ (www.queerfamily.de), in der sich Lesben und Schwule mit Kinderwunsch zusammenfinden. Dort laufen wohl auch bundesweite Anfragen ein.
QueerFamily – Schwule müssen keine Sorgen haben, dass sie hier auf militante Lesben stoßen
„Es tut sich aber deutlich etwas. Schwule und Lesben mit Kinderwunsch fangen langsam an, sich zu organisieren. Seit diesem Sommer gibt es in Berlin eine Initiative mit dem Namen “QueerFamily“. Gründer Viktor sagt: “Unser Ziel ist es, Schwule und Lesben mit Kinderwunsch zusammenzubringen. Das soll in einem angenehmeren und entspannteren Rahmen geschehen, als wenn man sich über Kontaktanzeigen trifft.“ Seit der Gründung auf dem schwul-lesbischen Straßenfest in der Berliner Motzstraße ist die Initiative auf über 50 Mitglieder angewachsen. Zwei Drittel davon sind lesbische Frauen, ein Drittel sind schwule Männer. Die Frauen leben fast alle in festen Partnerschaften, von den Männern ist die Hälfte liiert. Miriam, die bis jetzt einmal dabei war, erzählt: “Neue Teilnehmer stellen sich erst einmal vor, am besten sollte jeder ein schriftliches Profil von sich hinterlegen. Aufgeregt muss man aber nicht sein. Alle sind echt sehr nett.“ Schwule müssen keine Sorgen haben, dass sie bei QueerFamily etwa auf militante Lesben stoßen. Denn die würden dort erst gar nicht hingehen. Allerdings gibt es auch bei QueerFamily auf beiden Seiten oft unterschiedliche Vorstellungen über die spätere Rolle des Vaters: Während viele Lesben eigentlich nur einen Samenspender suchen, wünschen sich die Schwulen natürlich durchaus eine aktive Vaterrolle. “Aber genau darüber reden wir ja“, so Miriam. “Und die Positionen nähern sich oft einander an.“ Egal, wie man es auch immer anstellt. Möglichkeiten, als schwuler Mann Vater zu werden, gibt es viele – und sie werden immer mehr wahrgenommen. Sicher können also schon bald viele weitere Schwule ihre Söhne und Töchter glücklich auf dem Arm halten.“ Auszug aus dem Artikel „Daddy Schwul“ von Udo Badelt (2002)40
Worüber verständigen sich lesbische und schwule Wunscheltern im Vorfeld?
Hier gibt es große individuelle Unterschiede im Klärungsbedarf und der Konkretisierungsfreude, je nachdem, wer sich zusammenfindet. Wenn die Betreffenden geübt in Selbstreflexion sind und pädagogische Vorerfahrungen haben, wird es ihnen vielleicht wichtig sein, differenziert und verhaltensnah Erziehungsvorstellungen, den Umgang mit Konflikten oder elterliche Rollendefinitionen und Aufgabenverteilungen zu klären (siehe hierzu auch Kapitel I 2.3). Wenn die zukünftige lesbische Mutter und der schwule Samenspender eine längere Freundschaft verbindet, gibt es ein Ungleichgewicht an Vertrautheit zwischen den Personen. Hier kann es für die lesbische Co-Mutter und den schwulen Co-Papa wichtig sein, genügend Raum zu erhalten, um untereinander und mit dem jeweiligen gegengeschlechtlichen Elternteil eine Beziehung aufzubauen und Vertrauen wachsen zu lassen.
„Achim und seine Partnerin haben insgesamt zwei Jahre gebraucht, bis es endlich zur Schwangerschaft kam. “Das war aber von Vorteil“, sagt der 36-Jährige heute. “Denn auf diese Weise hatten wir mehr Zeit, uns besser kennen zu lernen.“ Natürlich ist es für beide Seiten gut, wenn sie bereits im frühen Stadium prüfen, ob sie sich sympathisch sind, sich vertragen und ähnliche Interessen haben. Denn sie werden, wenn alles gut läuft, ein Leben lang miteinander zu tun haben. Außerdem sollten sie schriftliche Vereinbarungen treffen über den späteren Umgang mit dem Kind. Auch wenn diese rechtlich nicht bindend sind. “Ein fester Rahmen ist zwar unmöglich, weil sich das Kind andauernd verändert“, so Achim. “Aber trotzdem ist es gut, sich Gedanken zu machen und über die gegenseitigen Vorstellungen klar zu werden.“ Auch wenn am Ende doch alles anders läuft.“
Auszug aus dem Artikel „Daddy Schwul“ von Udo Badelt (2002)41
Unabhängig von diesen individuellen Unterschieden suchen Queerfamilies im Vorfeld in der Regel immer eine Klärung hinsichtlich rechtlicher Regelungen. Es werden meist Familienkonstellationen angestrebt, in denen das Kind ein bis zwei Väter und ein bis zwei Mütter hat. Die rechtliche und finanzielle Situation mit dieser Art Mehrelternmodellen ist in Deutschland jedoch schwierig, da es keine Sorgerechtskonstellation gibt, die mehr als zwei Erziehungsberechtigte vorsieht. Wenn ein lesbisches Paar und ein schwuler Freund zusammen einen Kinderwunsch verwirklichen, wird das Kind häufig seinen Lebensmittelpunkt im Haushalt des lesbischen Paares haben. Die zukünftigen Eltern werden sich dann sicher fragen: Welche Rechte hat der schwule Papa? Wer erhält welches Sorgerecht? Was verändert sich, wenn die Co-Mutter das Kind als Stiefkind adoptiert? Was kann darüber hinaus durch Vollmachten geregelt werden? Hat es Vorteile oder Nachteile, wenn der Papa die Vaterschaft anerkennt? Was ist im Zusammenhang mit Umgangsrecht und Besuchsrecht auch über privatrechtliche Verträge zu regeln? Was ist im Falle des Todes eines oder sogar beider rechtlichen Elternteile testamentarisch festzulegen, damit nicht rechtliche Elternteile die Vormundschaft für das Kind erhalten können. ... Und natürlich die Frage nach dem Unterhalt: Was kann ausgeschlossen werden und was soll auf jeden Fall gewährleistet sein?
Was habt ihr im Vorfeld besprochen und geregelt?
„Frage nach Sorgerecht und Adoption (Adoption durch die Co-Mutter, Freigabe durch den leiblichen Vater), die Vaterschaftsanerkennung (J. hat die Vaterschaft anerkannt, was ihm auch sehr wichtig war), die Regelung der Besuchskontakte (Wir haben vor der Geburt ein Schriftstück aufgesetzt, worin festgehalten wurde, dass der Vater ein Umgangsrecht hat und dass wöchentliche Besuchskontakte gewollt sind, gemeinsamer Urlaub möglich. Im selben Schreiben haben wir festgehalten, dass der Vater das Kind freigeben und meine Partnerin es adoptieren wird. Das Schriftstück hat zwar rechtlich keine Relevanz, hatte aber für uns alle einen symbolischen Wert), Konkurrenz zwischen leiblichem Vater und Co-Mutter, Selbstverständnis und Rollen, Rolle des Partners des Vaters (Co-Vater, Onkel, oder was auch immer), wer trifft Entscheidungen, die das Kind betreffen und spielt die Meinung des Vaters eine Rolle, was passiert, wenn ... wir (die Mütter) mit dem Kind aus Köln wegziehen wollen ... wir uns trennen würden ... wie wollen wir mit Konflikten umgehen u. v. m ... “ Lesbische Mutter (15)
Es gibt bei unterschiedlichen Konstellationen unterschiedliche Rechte und Pflichten bzgl. Umgangs-, Sorge- und Besuchsrecht für Mutter, Vater und Co-Mutter und Co-Vater.
- Für das lesbische Paar gilt: Wenn die beiden in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und die leibliche Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, dann gibt folgendes:
- Die Co-Mutter hat das kleine Sorgerecht und ein Notsorgerecht.
- Die Co-Mutter hat ein Umgangsrecht nach Trennung.
- Es gibt ferner die Möglichkeit zur „Verbleibensanordnung im Todesfall“ in der der leibliche/rechtliche Elternteil festlegt, dass die Kinder im Falle ihres Todes bis zur Entscheidung über die Vormundschaft beim Co-Elternteil verbleiben können. Hiernach muss sich – bei einer Eintragung – das Jugendamt richten.
- Außerdem kann die leibliche Mutter die Co-Mutter durch Testament als Vormund des Kindes benennen. Das Vormundschaftsgericht kann diesen Wunsch nur übergehen, wenn ihre Bestellung das Wohl des Kindes gefährden würde (§§ 1776 ff. BGB). Wenn eine Stiefkindadoption erfolgt ist, ist das hinfällig.
- • Die beiden Mütter können den „schwulen Vater“ durch Testament als Vormund des Kindes benennen für den Fall, dass beide versterben sollten. Das Vormundschaftsgericht kann den „schwulen Vater“ ebenfalls nur übergehen, wenn seine Bestellung das Wohl des Kindes gefährden würde (§§ 1776 ff. BGB).
- Die Mütter verpflichten sich – in einem privaten Vertrag – gegenüber den Vätern, diesen den Umgang mit dem Kind so zu gestatten, als ob sie die Väter des Kindes wären, und zwar in folgendem Umfang ... (siehe I 1.1)
- Darüber hinaus können Vollmachten für die schwulen Väter für die tägliche Sorge ausgestellt werden.
Regelungen im Kontext der Unterhaltspflichten sind schwierig. Falls der „schwule Vater“ amtlich bekannt ist, kann privatrechtlich für die Zukunft nicht auf den Unterhalt verzichtet werden (§ 1614 Abs.1 BGB). Das gilt sowohl für den Unterhaltsanspruch des Kindes als auch für den möglichen Unterhaltsanspruch der Mutter vor und nach der Geburt, wenn sie sich nicht selbst unterhalten könnte. Dennoch ist es sinnvoll, einen Vertrag abzuschließen, in dem sich Mutter und Co-Mutter verpflichten, den leiblichen Vater von allen Unterhaltsverpflichtungen freizustellen – wenn das gewünscht wird. Solange keine offiziellen Quellen (Unterhaltsvorschuss durch den Staat) genutzt werden, besitzt dieser Vertrag Verbindlichkeit.
„Thomas sieht Philipp heute etwa zweimal die Woche. Sowohl er als auch ... sein Partner, [Vater des zweiten Kindes] sind auf den Geburtsurkunden als Väter eingetragen. Damit haben sie automatisch entsprechende Unterhaltspflichten. Obwohl beide Mütter nicht wollten, dass die Väter Unterhalt zahlen, überweist Achim freiwillig einen gewissen Betrag. Thomas legt jeden Monat Geld auf einem Konto an, damit Phillip später einmal studieren kann. Das Verhältnis zwischen Mutter und leiblichem Vater ist jedoch nicht immer so entspannt wie bei diesen beiden Paaren. Kommt es zum Streit, dann muss im schlimmsten Fall der Vater zahlen.“
Auszug aus dem Artikel „Daddy Schwul“ von Udo Badelt (2002)42
Wenn das Kind beim lesbischen Paar und nicht beim schwulen Papa aufwächst, adoptiert häufiger die Co-Mutter das Kind als Stiefkind (siehe I 3.3). Das ist der einzige Weg, auf dem ein schwuler Vater sicher vor einer möglichen Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber bewahrt werden kann. Durch die Stiefkindadoption entspricht die rechtliche der gelebten Familienwirklichkeit: Die Elternteile, die sich mehrheitlich um das Kind kümmern, sind auch rechtliche Elternteile. Es ist für ein Kind schwer zu verstehen, wenn die Mama eine Vollmacht von der Mutti braucht, um beim Kinderarzt das OK für eine Impfung geben zu dürfen.
Wenn eine Stiefkindadoption geplant ist, wird z. B. folgendes vereinbart:
- Der schwule Vater erklärt sich mit der beabsichtigten Adoption des Kindes durch die Co-Mutter einverstanden.
- Die Co-Mutter verpflichtet sich gegenüber dem schwulen Vater, diesen von allen etwaigen Ansprüchen der Mutter aus § 1615l BGB freizustellen.
Zum Unterhalt dem Kind gegenüber:
- Die Mutter und die Co-Mutter verpflichten sich, den schwule Vater von Unterhaltsansprüchen des Kindes vor der Stiefkindadoption freizustel-len,
oder – je nach Wunsch –
- Der schwule Vater erklärt sich bereit, sich bis zur Stiefkindadoption am Unterhalt des Kindes zu beteiligen.
- Der schwule Vater erklärt sich bereit, sich auch nach der Stiefkindadoption am Unterhalt des Kindes zu beteiligen.
Wenn das Kind seinen Lebensmittelpunkt gleichermaßen in beiden Familien hat, bleiben häufig die leiblichen Eltern auch die rechtlichen Eltern und für die/den jeweilige/n Lebenspartner/in werden Vollmachten für die tägliche Sorge ausgestellt. Es gibt natürlich auch alle möglichen anderen Modelle. Entscheidend ist hier, ein rechtliches Modell zu finden, das die gelebte Familienwirklichkeit am stärksten abbildet und dem Wohl des Kindes dient und das von allen Beteiligten getragen werden kann.
Jenseits aller rechtlichen Regelungen bietet gerade eine Queerfamily-Konstellation Eltern wie Kindern eine für die heutige Zeit eher seltene Chance: Gerade die ungewöhnliche Vielzahl von Menschen, die sich hier um das Wohlergehen der Kinder kümmern, kann nicht nur zur gegenseitigen Entlastung und Verbesserung der Lebensqualität der Eltern beitragen. Darüber hinaus kann das Miteinander von mehr als zwei Eltern, Individuen mit unterschiedlichen Talenten und Neigungen, Temperamenten und nicht zuletzt „Stundenplänen“, für die Kinder eine vielfältig anregende Lebensumwelt schaffen. Und wenn sich mal ein Paar trennen sollte, bleiben immer noch ein paar „Eltern übrig“.
„Vor sehr langer Zeit waren Sylvia und Markus ein Paar, bis sie merkten, dass Sylvia sich eher zu Frauen hingezogen fühlte und Markus mehr zu Männern. Als sich Sylvia ein Kind wünschte, kam für sie nur Markus als Vater in Frage. Nach kurzer Bedenkzeit war Markus einverstanden und drei Versuche später war Sylvia mit Mia schwanger. Und weil Mia unbedingt ein Geschwisterchen haben sollte, kam vier Jahre später Nell zur Welt. Für Sylvia und Markus war von Anfang an klar, dass Markus eine aktive soziale Vaterrolle übernehmen sollte. ...
Wenn Mia einen Wunsch frei hätte, dann würde sie sich eine Doppelhochzeit wünschen. Sylvia und Susanne sollen heiraten und Markus und Johannes auch. Mia und Nell streuten dann Blumen und hätten wunderhübsche, farblich zusammenpassende lange Kleider an. „Es wäre Friede-Freude-Eierkuchen“ und wir würden vielleicht sogar alle in derselben Stadt wohnen ... Nell findet die Aufteilung gut, ihren Lebensmittelpunkt in Düsseldorf zu haben und regelmäßig ihren Vater in Berlin zu besuchen. „Ja, dann sehe ich von beiden etwas, und ich bin mehr unterwegs ... Es ist einfach anders als in anderen Familien. Schon allein, weil es so eine Riesenfamilie ist. Und weil meine Eltern sich gut verstehen. Ich kenne so viele, bei denen die Eltern auseinander sind. Und dann ist meine Mutter lesbisch, mein Vater schwul, und mein Onkel, der ist auch schwul, das gibt es ja total selten. Mein Onkel ist Opernsänger und heiratet im Sommer, und wir freuen uns alle schon total darauf. Na ja, und zwei Mütter und zwei Väter das hat sowieso keiner. Alle meine Freunde haben heterosexuelle Eltern. Schade eigentlich. Das wäre schon super, wenn ich noch andere hätte, dann könnten wir ein bisschen vergleichen.“
Auszug aus dem Interview mit Nell (9) und Mia (13) aus dem Buch „Und was sagen die Kinder dazu?“(S. 152/5/6)43
