Familienwegweiser

4. Unser Leben mit Kindern teilen – Pflegefamilien - Von Dienstleister(inne)n und Vertragspartner(inne)n

Das Jugendamt stellt im Rahmen der Eignungsprüfung einer Adoption gerne auch die Frage, ob nicht vielleicht ein Pflegekind für das Paar in Frage käme. Pflegefamilien stellen für Lesben und Schwule eine weitere Möglichkeit dar, das Leben mit Kindern zu teilen. Was vor ein paar Jahrzehnten noch undenkbar gewesen wäre, gehört in Städten wie Köln, Berlin oder Aachen zunehmend zum Alltag der Jugendämter: Sie entdecken lesbische und schwule Paare als potentielle Pflegeeltern.

Die Stadt Wien startete 2007 eine offensive Kampagne, um neue Pflegeeltern zu gewinnen. Hier wurden ausdrücklich lesbische und schwule Paare mit angesprochen (siehe Poster unten).

Das Prozedere, das durchlaufen werden muss, um vom Pflegekinderdienst des zuständigen Jugendamtes in die Datei der Pflegeeltern aufgenommen zu werden, gleicht dem bei der Beantragung einer Adoptionsgenehmigung fast vollständig – von der Eignungsprüfung bis in zu den bereits genannten Voraussetzungen.

An eine Familienrealisation durch Adoption und die Aufnahme von Pflegekindern sind jedoch sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen geknüpft.
Eltern haben in Deutschland einen Anspruch auf staatliche Unterstützung, wenn sie ihre Kinder nicht mehr adäquat versorgen können. Diese Unterstützung kann kurzfristig oder für eine längere Dauer von Pflegeeltern geleistet werden. Diese Pflegeeltern erbringen somit eine Dienstleistung für die Herkunftsfamilie der Kinder und sind nach § 37 KJHG im Interesse des Kindes zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie verpflichtet. Während also ein Adoptivkind formal und gesetzlich alleiniges Kind seiner neuen Eltern wird, bleibt das Pflegekind formal und gesetzlich alleiniges Kind seiner leiblichen Eltern. So hat ein Pflegekind zwei Familien, die neue soziale (Pflege-)Familie und seine rechtliche (Ursprungs-)Familie.

In beiden Familienkonstellationen stellen sich erhöhte pädagogische Anforderungen an die Pflege- und Adoptiveltern, da alle Pflegekinder und die meisten Adoptivkinder aufgrund einer belasteten Lebensgeschichte einen hohen Förderbedarf haben. Pflegeeltern haben hier als Vertragspartner/innen des Jugendamtes Anspruch auf fachliche Hilfe und Begleitung, z. B. in Form von Vorbereitungsseminaren, Hilfeplangesprächen und Fortbildungen. Sie erhalten auch eine finanzielle Unterstützung für die Pflegekinder, da die Unterhaltspflicht für das Kind für die Zeit der Pflege beim Jugendamt liegt.

Vom Prozedere, der Vermittlung und Unterstützung durch das Jugendamt sowie den Erfahrungen mit gleichgeschlechtlichen Pflegeeltern berichtet Angela Greib, eine langjährige Mitarbeiterin des Pflegekinderdienstes der Stadt Hanau, im nachfolgenden Kapitel.