Familienwegweiser

4.1 Ein Leben mit Kindern – Der Weg zum Pflegekind

Schon in den 90er Jahren empfahl die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, auch lesbische und schwule Paare für die Aufnahme von Pflegekindern zu gewinnen. In der Praxis wird dies von den Jugendämtern jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. So werden gleichgeschlechtliche Bewerber(innen)paare zum Teil abgewiesen, während andere Jugendämter aktiv um sie werben.64

„Wir sind auch leibliche Eltern, weil es lange Zeit den Eindruck machte, das Jugendamt wird uns kein Pflegekind vermitteln. Wir haben ungefähr 5 Jahre auf unser erstes Pflegekind gewartet. Unterstützung bekamen wir von einzelnen Mitarbeiter(inne)n des Jugendamtes die uns jedoch immer wieder klar machten, dass es im Gesamtteam des Jugendamtes sehr konträre Meinungen über Pflegekinder in Regenbogenfamilien gibt.
Mir war es nicht wichtig, ob ich die leibliche Mutter eines Kindes bin, ich wollte mein Leben gerne mit Kindern teilen und dachte, als erstes versuche ich es mit Kindern, die es schon gibt, die aber eine neue Familie brauchen. Schwanger zu sein schien mir auch nicht unbedingt verlockend.“ Lesbische Mutter(19)

Gerade in größeren Städten fällt es den Jugendämtern zunehmend schwer, eine ausreichende Zahl an Pflegefamilien zu finden. Während die Zahl der zur Adoption freigegebenen Kinder seit Jahren stark rückläufig ist, wächst die der zu vermittelnden Pflegekinder. Daher sind die Pflegekinderdienste darauf angewiesen, eine Vielfalt an Pflegefamilien bereitzustellen. Ziel der Jugendämter ist es hierbei, für jedes Kind eine möglichst passende Familie zu finden.

Am 26. Januar 2007 berichtete der Newsletter des Fachbereichs für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Senatsverwaltung Berlin:

Kleine Anfrage „Pflegefamilien in den Berliner Bezirken/Regenbogenfamilie“

Der Berliner Senat hat am 3.1.2007 eine „Kleine Anfrage“ der Abgeordneten Anja Kofbinger über „Pflegefamilien in den Berliner Bezirken/Regenbogenfamilie“ beantwortet. Darin heißt es unter anderem: „Die Jugendämter haben in der Regel gute Erfahrungen mit Pflegepersonen gemacht, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben oder als Alleinerziehende ihre gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung im Bewerbungsverfahren thematisiert haben. Wie bei heterosexuellen Pflegepersonen auch gibt es überwiegend erfolgreiche, und nur in Einzelfällen problematische Verläufe des Erziehungs- und Betreuungsprozesses, die vielfältige Ursachen haben können.“

Die Antwort im Wortlaut: www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-10137.pdf

Prinzipiell müssen sich alle Bewerber/innen bei ihrem örtlich zuständigen Jugendamt einer „Eignungsüberprüfung“ unterziehen. Lehnt ein Jugendamt jedoch die Überprüfung oder die Vermittlung an gleichgeschlechtliche Paare ab, so können sich Interessierte auch an benachbarte Jugendämter wenden.

In vielen Jugendämtern wurden vor Jahren spezialisierte Fachdienste eingerichtet, andere haben diese – häufig wegen knapper Personalressourcen – wieder abgeschafft.

So müssen sich gleichgeschlechtliche Paare darauf einstellen, dass sie entweder von einzelnen Fachkräften oder aber durch einen Pflegekinderdienst mit mehreren Mitarbeiter(inne)n überprüft werden.

Grundsätzlich sollten sie selbstbewusst auftreten und davon ausgehen, dass Mitarbeiter/innen, die verhalten reagieren, dies nicht tun, weil sie Vorbehalte gegenüber der Lebensweise haben. Viele sind einfach nicht mit Regenbogenfamilien oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vertraut und daher unsicher. Wichtig ist es also, sie zu informieren und für sich zu gewinnen!

„An und für sich gab es erstaunlich wenige Hindernisse. Allgemein herrschte große Offenheit und Wohlwollen. Nur nach der Geburt unserer Pflegetochter hat sich das Klinikpersonal gegen eine Abgabe vor allem an ein Frauenpaar ausgesprochen und auch die behandelnde Ärztin der Mutter war dagegen. Das hatte aber keine Konsequenzen.“ Katharina B. (20)

Die Erfahrung zeigt, dass es hilfreich sein kann auf den Sprachgebrauch zu achten. Begriffe wie homosexuelles Paar, schwul oder lesbisch rücken das Thema „Sexualität“ unmittelbar in den Blickpunkt des Gegenübers – und hiermit tun sich viele immer noch schwer. Wenn sich Bewerber/innen als Frauen- oder Männerpaar präsentieren, machen sie es dem Gegenüber leichter. Frauen- oder Männerpaare, die mit Kindern leben, sie erziehen und Verantwortung übernehmen möchten – hiergegen kann es keine Einwände geben!

Wie verläuft die Eignungsüberprüfung beim Jugendamt?65

Wenn sich Paare oder Einzelpersonen bewerben, müssen sie vom Erstgespräch bis zur Feststellung der Eignung mit einem Zeitraum von etwa 6 Monaten rechnen. Es gibt zunächst telefonische und persönliche Gespräche, bei denen vorab geprüft wird, ob die formalen Kriterien erfüllt sind (Fragebogen, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest, Einkommensnachweis etc.). Die darauf folgende Schulung dient neben der Wissensvermittlung auch dem gegenseitigen Kennenlernen und hält die Paare dazu an, ihre Vorstellungen intensiv miteinander zu diskutieren. All dies soll ihnen helfen eine fundierte Entscheidung zu treffen, denn ihr Leben wird sich durch die Aufnahme eines Pflegekindes von Grund auf verändern.

Berücksichtigt werden neben Familien auch Einzelpersonen und unverheiratete Paare die seit mindestens 2 Jahren in einer stabilen Beziehung leben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Bevor ein Kind in die Familie aufgenommen wird, soll so sichergestellt sein, dass sich der Alltag schon eingespielt und bewährt hat.

„Unser Kinderwunsch wurde erst einmal diskutiert, nach ca. 1 Jahr haben wir an einem Vorbereitungskurs vom Jugendamt teilgenommen, und dann hat es 1,5 Jahre gedauert, bis unsere Pflegetochter kam. Auf unseren Pflegesohn haben wir 2 Jahre gewartet.“ Katharina B. (20)

Das Alter der Bewerber/innen kann zwischen 25 und 45 Jahren liegen, wobei manche Jugendämter diese Grenze deutlich früher ziehen. Für Schwule und Lesben kann dies – wie für alle anderen auch – bedeuten, dass sie nicht auf die Aufnahme eines Säuglings festgelegt sein sollten, wenn sie die 40 bereits überschritten haben. Doch auch hier gilt der Grundsatz, dass für ein Kind die möglichst passende Familie gefunden werden muss – und nicht umgekehrt!

Von Frauen- bzw. Männerpaaren wird grundsätzlich erwartet, dass sie reflektiert und offen mit der gleichgeschlechtlichen Lebensweise umgehen – Out sind –, damit das Kind keine zusätzliche Belastung erfährt, indem es Geheimnisse bewahren muss. Es wird im Alltag immer wieder über seinen Status als Pflegekind erzählen (müssen) und braucht dabei die Sicherheit, dass seine Mamas oder Papas sich nicht verstecken, sondern es nach Kräften unterstützen. Von Bedeutung ist daher auch, wie der Freundeskreis und die künftigen Großeltern auf den Kinderwunsch reagieren, damit klar wird, ob die Pflegeeltern bei ihrer manchmal nicht leichten Aufgabe Unterstützung bekommen können.

Pflegeeltern müssen außerdem ein gesichertes Einkommen nachweisen, das es erlaubt, dass ein Elternteil zur Erziehung des Pflegekindes vorübergehend zu Hause bleibt. Bei Säuglingen muss man mit 3-4 Jahren rechnen, denn obwohl heute viel für Tagesmütterprojekte geworben wird, kann dies für Pflegekinder kein Betreuungsmodell sein. Bis sie in den Kindergarten oder in die Schule kommen, brauchen sie viel Zeit und Geduld! Ein Kind, das seine Eltern schon einmal verloren hat, muss behutsam an die neue Familie gewöhnt werden. Nur so hat es die Chance, langsam Vertrauen zu fassen, um neue Bindungen aufbauen zu können.

Die Bewerber(innen)schulung

Alle Interessent(inn)en werden für die bevorstehende Aufgabe intensiv in einer Gruppe geschult. Hierbei lernen sie die unterschiedlichsten Blickwinkel eines Pflegeverhältnisses kennen: die Sicht des Jugendamtes (Auftraggeber), die der aufnehmenden Familie (die zum Dienstleister wird), die der abgebenden Eltern und vor allem die des Kindes.

Behandelt werden neben rechtlichen Grundlagen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Adoption und Pflege, Werte und Normen der eigenen Herkunftsfamilie, Entwicklung und Bindungsverhalten von Kindern, die Situation der leiblichen Eltern und die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. All dies soll dazu dienen, sich in die Alltagspraxis der Pflegefamilien hineindenken und -fühlen zu können.

Die Teilnehmer/innen sollen durch die Schulung gemeinsam mit dem Jugendamt zu einer fundierten Entscheidung kommen im Hinblick auf die Fragestellungen:

  • Welche Art von Pflegeverhältnis wünschen wir uns?
  • Welches Kind könnte zur Familie passen?
  • Welche Auffälligkeiten in der Familie des Kindes würden uns beunruhigen?
  • Mit welchen familiären Hintergründen möchten wir nicht konfrontiert werden?
  • Welche Vorgeschichte könnten wir dem Kind nicht erklären?
  • Wie stresserprobt und belastbar ist unsere Beziehung?
  • Wie sehen unsere Unterstützungsmöglichkeiten aus?
  • Was trauen wir uns zu? Was traut das Jugendamt uns zu?

Nach Abschluss der Schulung wird mit den Paaren im Rahmen von Hausbesuchen über ihre eigene Biographie gesprochen. Wichtig ist es hierbei, sich die Familiengeschichte, den Erziehungsstil der eigenen Eltern, die Besonderheiten und Krisen in der Familie bewusst anzuschauen. Bewerber/innen, die ein harmonisches Zuhause erlebt haben, möchten diese schönen Erfahrungen an Kinder weitergeben. Und solche, die selber eine schwierige Kindheit hatten, können sich vermutlich gut in ihr Pflegekind hineinversetzen. Es geht also hierbei nicht um „gute“ oder „schlechte“ Erfahrungen sondern darum, seine Stärken aber auch seine wunden Punkte zu kennen, damit im Zusammenleben mit dem Pflegekind keine Vermischung mit der eigenen Geschichte entsteht.

Kurzzeit- oder Dauerpflege?

Beide Begriffe werden häufig verwendet, obwohl man korrekterweise von Vollzeitpflege66 sprechen müsste, da bei beiden Formen eine Betreu-ung über Tag und Nacht erfolgt.

Die Kurzzeitpflege ist ein Pflegeverhältnis, das vorübergehend angelegt ist. Kinder, die nicht länger bei ihren Eltern leben können, brauchen oftmals ein liebevolles und beschützendes Zuhause, bis die Perspektive geklärt ist. Dies kann schnell gehen, dauert aber häufig länger, da geprüft werden muss, ob die Eltern kooperativ sind und über familiäre Ressourcen verfügen. Ist dies nicht der Fall, so wird für diese Kinder der Umzug in eine andere Pflegefamilie oder in eine Jugendhilfeeinrichtung erforderlich, auf den sie behutsam vorbereitet werden müssen. Wenn mangels Einsicht der Eltern vom Jugendamt zusätzlich das Familiengericht eingeschaltet werden muss, kann sich eine Kurzzeitpflege über mehrere Monate hinziehen.

Bewerber/innen, die sich für die Kurzzeitpflege interessieren, müssen also kurzfristig einsatzbereit sein, sich auf meist undefinierte Zeiträume einlassen und sich in Kinder einfühlen können, die aus den unterschiedlichsten Gründen und für sie meist völlig überraschend ihr bisheriges Umfeld aufgeben mussten.
Interessant ist diese Pflegeform daher für Familien, die bereits eigene Kinder (und häufig auch Tiere) haben und deren Alltag dadurch sehr regelmäßig verläuft.

Anders ist es für Lesben und Schwule, die sich ihren Kinderwunsch durch die Aufnahme eines Pflegekindes erfüllen möchten, denn sie sind meist an einer auf Dauer angelegten Vollzeitpflege interessiert. Von den Jugendämtern werden Kinder vermittelt, deren Eltern wissen, dass sie längerfristig nicht in der Lage sein werden, die Erziehung und Versorgung zu leisten und die ihrem Kind eine bessere Zukunft ermöglichen wollen. Andere Kinder werden untergebracht, weil den Eltern die notwendigen Fähigkeiten vom Jugendamt und/oder dem Familiengericht abgesprochen wurden. Im Alltag der Pflegefamilien ist dieser Unterschied von erheblicher Bedeutung, denn er wirkt sich – je nach Alter des Kindes – darauf aus, wie dieses sich auf die neuen Eltern einlassen kann, wie die leiblichen Eltern auf die Pflegeeltern reagieren, wie die Besuchskontakte verlaufen usw.

„Die „Verbleibensperspektive des Pflegekindes“ war ein ganz wichtiges Thema: Natürlich wollten wir ein Kind in Dauerpflege, das war aber in den ersten 1,5 Jahren unserer Pflegetochter offen und eine emotional sehr, sehr schwierige Zeit für uns. Diese Ängste auszuhalten ist nicht leicht! Heute ist es klar, dass sie bei uns aufwachsen wird. Bei unserem Pflegesohn ist es von Anfang an klarer, weil die Mutter eigentlich kein Interesse hat.“ Katharina B. (20)

Für Frauen- und Männerpaare, von denen mindestens eine/r eine pädagogische, psychologische oder vergleichbare Ausbildung hat, besteht außerdem die Möglichkeit, sich als sonderpädagogische Pflegestelle (auch Erziehungsstelle genannt) zu bewerben.67 Sie verpflichten sich zu enger Kooperation mit allen Beteiligten und werden für ihre Tätigkeit besser entlohnt. Ihnen werden meist ältere oder besonders verhaltensauffällige Kinder anvertraut, die professionelle Betreuung benötigen und sich trotz ihrer oft traumatischen Vorerfahrungen noch einmal auf die Geborgenheit einer Familie einlassen können.

Sicherheit und Risiko

Während bei der Kurzzeitpflege von Beginn an klar ist, dass alle aufgenommenen Kinder wieder gehen (und somit losgelassen werden) müssen, besteht bei der auf Dauer angelegten Vollzeitpflege oftmals eine rechtliche Unsicherheit.

Selbst in Fällen, in denen die Interessen des Kindes durch einen Vormund vertreten werden, besteht die Möglichkeit, dass die Eltern den Beschluss vom Gericht überprüfen lassen, wenn sich ihre Lebensverhältnisse entscheidend verbessert haben.

Daher sind Bewerber/innen bei der Entscheidung, ein Kind aufzunehmen oder nicht, auf die Einschätzung der Fachleute angewiesen. Zwar wird Pflegeeltern, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, die Vorgeschichte der Herkunftsfamilie offen gelegt, doch selten sind alle Geschehnisse im Detail bekannt. Bewerber/innen sollten aber auf jeden Fall beim Jugendamt eine Prognose erfragen, ob die Eltern in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum wieder in der Lage sein könnten, es selbst zu erziehen.68 Ist das Kind erst einmal in der Pflegefamilie angekommen, so ist eine gute Dokumentation der Geschehnisse wichtig. Hierzu können die Pflegeeltern beitragen, indem sie festhalten, ob die Kontakte mit den leiblichen Eltern regelmäßig stattgefunden haben, wie sie verlaufen sind, wie das Kind darauf reagiert hat usw.69

„Zu Beginn des Pflegeverhältnisses war bei beiden Kindern eine begrenzte Zeit in der Pflegefamilie zu bleiben die Perspektive. Anfänglich mussten wir uns ja eh alle erst kennenlernen, da war die Perspektive unwichtig, aber im Lauf der Zeit wurde es immer schwieriger, diese Begrenzung auszuhalten. Veränderungen in der Herkunftsfamilie oder in der Zuständigkeit des Jugendamtes erlebten wir immer wieder als Bedrohung. Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen, was dem Kindeswohl zuträglich ist, vor allem auch was Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie angeht.

Die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes sind oft auf die Kooperation der biologischen Eltern angewiesen, um Sorgerechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, da kommt das Kindeswohl manchmal zu kurz. Eine Wende im Familienleben läutete jedes Mal die Entscheidung ein, die Kinder auf Dauer in unserer Familie zu belassen. Es dauerte aber lange, bis diese Sicherheit von mir auch so erlebt wurde. Und im Rückblick sehe ich, dass viel Kraft von mir aufgewendet wurde, um die Kinder so nahe wie möglich an mich heranzulassen und doch auch die Option des drohenden Abschiedes nicht aus den Augen zu verlieren, solange die Verbleibensperspektive nicht geklärt war. Das ist so ein künstlicher Schwebezustand, den es bei den in der Beziehung geborenen Kindern nie gegeben hat und der das Verhältnis zu den Pflegekindern zusätzlich verkompliziert. Ab wann dürfen sich Pflegekinder wirklich in ihrer neuen Familie zu Hause fühlen?“ Lesbische Mutter (19)

In Bezug auf das Pflegekind selbst und seine Entwicklungspotentiale sind die Risiken schwer einzuschätzen, man sollte jedoch davon ausgehen, dass sich die Chancen des Kindes durch die Betreuung in der neuen Familie grundlegend verbessern werden. Pflegeeltern wünschen sich meist ein möglichst kleines und möglichst gesundes Kind, das eine normale Entwicklung durchlaufen wird. Dieser Wunsch ist zwar verständlich, doch in der Praxis kaum kalkulierbar, da die Kinder nicht ohne Grund von den Eltern getrennt aufwachsen müssen. Ein Beispiel: Auch Kinder, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum der Mutter mit Entzugserscheinungen geboren werden, werden nach einer Weile als „geheilt“ aus dem Krankenhaus entlassen; über etwaige Spätfolgen lässt sich zu diesem Zeitpunkt aber selten etwas sagen. So kann es sich u. U. erst in der Schule herausstellen, dass das bis dahin unauffällige Kind einen besonderen Förderbedarf hat und die erwartete Leistung nicht erbringen kann. Aus ihm wird daher vermutlich kein Akademiker werden können, doch vielleicht ein besonders gewissenhafter Handwerker. Und dies wäre für das Pflegekind ein großer Erfolg!

Pflegeeltern sollten also wissen, dass sie „nur“ dafür sorgen können, dass das ihnen anvertraute Kind eine optimale Förderung bekommt, damit es aus seinen Fähigkeiten das Beste machen kann. Es mag nicht leicht erscheinen, sich vom eigenen Erwartungsdruck (und dem der Gesellschaft) frei zu machen, doch es lenkt den Blick und die Freude auf das, was das Kind trotz seiner misslichen Ausgangssituation erreichen kann.

Sorgerecht und Alltagssorge

Häufig bleiben leibliche Eltern auch nach der Unterbringung ihres Kindes Inhaber des Personensorgerechts und müssen bei Angelegenheiten, die von entscheidender Bedeutung für das Kind sind, um ihre Zustimmung gebeten werden. Dies betrifft z. B. (vorhersehbare) Operationen, Taufe, Tätowierungen, Abschluss eines Ausbildungsvertrags etc. Wurde der Herkunftsfamilie vom Familiengericht die Personensorge ganz oder teilweise entzogen,70 übernimmt i. d. R. ein Amtsvormund diese Aufgabe. Beide Konstellationen können für Pflegeeltern Vorteile haben, denn so tragen sie nicht allein die Verantwortung für das ihnen anvertraute Kind, sondern können sich beraten oder unterstützen lassen.

Die Pflegeeltern selber haben ebenfalls im Gesetz verankerte Entscheidungsrechte, die so genannte Alltagssorge.71 Hiermit sind alle Entscheidungen gemeint, die im Alltag getroffen werden müssen und keine unwiderruflichen Folgen haben: z. B. Arztbesuche, Teilnahme an Elternabenden, Urlaubsreisen, Sportvereine, Taschengeld usw.

Wie sieht die anschließende Zusammenarbeit mit dem Jugendamt aus?

Ist die Bewerber(innen)schulung erst einmal abgeschlossen, beginnt für viele Paare die Zeit des Wartens und diese kann sehr unterschiedlich ausfallen. Eine Garantie, dass bald ein Pflegekind vermittelt wird, kann das Jugendamt nicht geben, denn es sucht für jedes Kind die passende Familie (und nicht umgekehrt!).

Doch wenn eine Pflegefamilie erst einmal angesprochen wird, kann alles sehr schnell gehen. Anders als in einer Schwangerschaft kann es sein, dass sich das neue Familienmitglied binnen weniger Tage einstellt. Daher ist es wichtig, die Entscheidung noch einmal genau zu bedenken. Zunächst informiert das Jugendamt über möglichst viele Einzelheiten bezüglich des Kindes und seiner Herkunftsfamilie. Es lässt den Be-werber(inne)n einige Tage Zeit, sich zu beraten und stellt ihnen dann die Eltern vor (wenn dies möglich ist). Erst wenn alle sich einig sind, dass es zu einer guten Zusammenarbeit kommen kann, gibt es einen ersten Kontakt mit dem Kind. Natürlich sind Lesben und Schwule – ebenso wie andere ungewollt kinderlosen Paare – auf diesen Augenblick besonders gespannt, und die meisten berichten, dass ihnen binnen weniger Sekunden klar war, ob das Kind zu ihnen passt.

Mein Rat in Sachen „Pflegefamilien“ für unsere Nachwuchsmütter und -väter?
„Schauen, ob das Kind einem sympathisch ist, auch ob man mit der Herkunftsfamilie zurechtkommen kann. Genau die Verbleibensperspektive klären. Klare Vereinbarungen im Hilfeplangespräch einfordern, nicht zu viele Kontakte am Anfang vereinbaren.“ Katharina B. (20)

Entscheidet sich ein Paar, das Kind aufzunehmen, werden viele Besuche vereinbart, damit es sich auf die neuen Eltern einstellen und sich an sie gewöhnen kann. Hierbei erfahren die Pflegeeltern von den bisherigen Bezugspersonen viel über die Gewohnheiten und Vorlieben des Kindes, über seinen Tagerhythmus und bewährte Rituale. Je nach Alter des Kindes kann diese Anbahnungsphase zwischen etwa 10 Tagen bei Säuglingen und 10 Wochen bei älteren Kindern dauern. Auch nach dem Umzug des Kindes stehen die Mitarbeiter/innen des Pflegekinderdienstes den neuen Eltern beratend zur Seite, denn schon zu Beginn werden die Weichen dafür gestellt, dass das Pflegeverhältnis gelingen kann. Es gibt daher anfangs häufige Besuche in der Familie, hinzu kommen monatlich begleitete Kontakte zu den leiblichen Eltern und zweimal jährlich Hilfeplangespräche,72 in denen sich alle Beteiligten darüber verständigen, was für das Kind erreicht werden soll. Zusätzlich treffen sich die Pflegeeltern an Gruppenabenden und Fortbildungen, können ihre Erfahrungen austauschen, sich gegenseitig unterstützen oder miteinander Feste feiern. Auch die Kinder genießen diese Treffen, denn sie erleben sich in einer Gemeinschaft mit anderen Pflegekindern und stellen fest, dass sie mit ihrer Geschichte nicht allein sind.

Argumente für die Vermittlung zu gleichgeschlechtlichen Paaren

Besonders die Jugendämter der Ballungsgebiete haben eine große Nachfrage nach Pflegestellen zu verzeichnen und können davon profitieren, Frauen- und Männerpaare für die Arbeit als Pflegeeltern zu gewinnen. Lesben und Schwule müssen allerdings mit dem Argument rechnen, gleichgeschlechtliche Paare hätten größere Schwierigkeiten, von den leiblichen Eltern akzeptiert und geschätzt zu werden. Doch hiervor sollte man nicht zurückschrecken. Im Berufsalltag ist zu beobachten, dass in der Bevölkerung eine größere Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Paaren herrscht als dies von den Mitarbeiter(inne)n der Jugendämter erwartet wurde. Eltern, die sich oftmals als Außenseiter der Gesellschaft fühlen, scheinen sich schnell mit einer Bevölkerungsgruppe zu solidarisieren, der es vermeintlich ähnlich geht.

Wenn gleichgeschlechtliche Pflegeeltern vorgeschlagen wurden, hat sich z. B. gezeigt, dass abgebende Mütter sich bewusst für ein Frauen-Paar als Pflegeeltern entschieden haben, weil sie ihm zutrauten, das Kind stark und selbstbewusst zu machen und sich später gut schützen zu können (auch gegen sexuelle Gewalt).

Andererseits wurden Männer-Paare von den abgebenden Müttern nicht als Konkurrenz erlebt. Die leibliche Mutter kann sicher sein, dass sie für ihr Kind die „einzige“ Mutter blieb und dies kann sich positiv auf die weitere Zusammenarbeit auswirken. Und in einer Gesellschaft, in der bis heute die Kindererziehung überwiegend von Frauen geleistet wird, ernten Männer, die sich kümmern wollen, häufig Zuspruch und Anerkennung.

Und es gibt weitere Argumente, die Lesben und Schwule für sich in die Waagschale werfen können. Sie müssen sich aufgrund ihrer Lebensumstände sehr genau überlegt haben, wie sie sich ihren Kinderwunsch erfüllen. Sie bringen daher bei ihrer Bewerbung um ein Pflegekind eine große Entschiedenheit für ein Leben mit Kindern und ein hohes Maß an Motivation mit. Aus eigener Erfahrung kennen sie die Besonderheit, in einer ungewöhnlichen Familienkonstellation zu wohnen. Auch dürften sie geübt darin sein, dies dem Umfeld zu erklären. Die so gemachten Erfahrungen können ihnen dabei helfen, sich in ein Kind einzufühlen, das anders leben muss als andere Kinder.

„Wie unsere Kinder damit umgehen, dass sie zwei Familien haben, eine Ursprungsfamilie und eine Regenbogenfamilie? Für unsere Tochter ist das selbstverständlich, sie prahlt manchmal sogar damit: „Ich habe 3 Mamas und wie viele Mamas hast du?“ Auch das Umfeld geht damit sehr gut um, allerdings muss man die Geschichte natürlich immer wieder erzählen. Aber unsere Tochter will in ihrer eigenen Zukunftsplanung (sie ist 4 Jahre alt!) selber Kinder bekommen – nicht aus dem Pflegeheim.“ Katharina B. (20)

Außerdem gibt es bereits Studien, die belegen, dass Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern viel Toleranz und ein ausgeprägtes Sozialverhalten mitbringen. Und da gleichgeschlechtliche Paare häufig im Alltag eine flexiblere Rollenverteilung haben, zeigen sie den ihnen anvertrauten Kindern oft ein größeres Spektrum an Möglichkeiten auf, ihr Leben selbstbestimmt und zufrieden zu gestalten. Und das spricht eindeutig für sie!